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Abgabenzahlungen



Hersteller und Importeure müssen nun nicht nur für Scann-, Fax- und Kopiergeräte Abgabenzahlungen leisten, sondern auch für eine Vielzahl von Speichermedien, IT-Erzeugnisse und für neue Produkte der Unterhaltungselektronik. Diese Pauschale dient der Abgeltung des Urheberschutzrechtes bei legalem privatem Kopieren von derartig geschützten Werken. Jedoch wird die Umsetzung dieser Regelungen in nationales Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat ganz unterschiedlich realisiert. Nichtmitgliedsstaaten der EU beachten diese Richtlinie nur ansatzweise – oder ignorieren sie.

In Deutschland sind einige große Computerproduzenten zu einer Einigung mit den Verwertungsgesellschaften auf Urheberrechtsabgaben für PCs gekommen.

Eine Einigung mit der „Zentralstelle für private Überspielrechte“ (ZPÜ) haben große Computerhersteller bei der Abgabe für Urheberrechte für PCs gefunden.

Die ZPÜ basiert auf der Zusammenarbeit der Verwertungsgesellschaften. Die ZPÜ macht die Vergütungsansprüche gegenüber den Herstellern und -importeuren von Geräten und unbespielten Speichermedien. Im Focus stehen: Aufzeichnungsgeräte (Bild/Ton/MP3), Data-CD-R/-RW,
unbespielte Bildtonträger, DVD-Rohlinge und Tonträger, Brenner, USB-Speichersticks, Speicherkarten, Festplatten, Handys und PCs.

Zu dem Zusammenschluss der "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" gehören (Stand: 2011) folgende Gesellschafter:  "GEMA"(Musikwerken, Sitz: Berlin und München), "VG Wort" (Sprachwerken, Sitz: München und Berlin), "VG Bild-Kunst"(Bildende Kunst , Sitz: Bonn und Berlin), "VFF"(Leistungsschutzrecht Film- und Fernsehproduzenten, Sitz: München), "GWFF"(Film- und Fernsehrechten, Sitz: München), "VGF"(Nutzungsrechte an Filmwerken, Sitz: München und Berlin), "GÜFA" (Filmaufführungsrechten, Sitz: Düsseldorf); "GVL" (Leistungsschutzrechten, Sitz: Berlin).

Parallel dazu dürften die Jahre andauernden Rechtsstreite zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Computerproduzenten und -importeuren als erledigt betrachtet werden.
Die gefundene Vereinbarung stelle für die Unternehmen, die Mitglied im Verein "Bundesverband Computerhersteller" (BCH) sind, eine akzeptable Kompromisslösung dar. Endlich erhielten Hersteller und Importeure nach jahrelangen Rechtsstreiten und Verhandlungen die zwingend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit.

Zu den Mitgliedern des Vereins "Bundesverband Computerhersteller" zählen (Stand 2011)  unter anderem: "Acer Computer", "Apple", "ASUS Computer", "BenQ Deutschland", "Conrad Electronic", "Dell", "Fujitsu Technology Solutions", "Hewlett-Packard", "IBM Deutschland", "LG Electronics Deutschland", "Packard Bell Deutschland", "Samsung Electronics", "Sony Deutschland"....

Weil diese Abgaben an den Endverbraucher weiter gereicht werden, bringt dieser Vergleich für die deutschen Verbraucher allerdings zusätzliche Belastungen.

Für den Zeitraum von 2008 bis 2010 wird auf Computer mit integriertem Brenner als Urheberrechtsabgabe ein Betrag von 13,65 Euro zuzüglich gesetzlicher MwSt. fällig. Für Computer ohne Brenner wird eine Abgabe von 12,15 Euro erhoben.

Die Hersteller zahlen für die Jahre 2002/2003 rückwirkend 3,15 Euro Abgabe pro PC und die Urheberrechtsabgabe für die Jahre von 2004 bis 2007 beträgt 6,30 Euro pro Computer. Diese Pauschale dient als Entgelt für das gestattete Vervielfältigen von Schriftstücken und soll durch Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgezahlt werden.
 

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Abgabenzahlungen - Pauschale für die Abgeltung des Urheberschutzrechtes.  F. j. Zimmer, Berlin  © D.g.A.