Reproduktion
Die Möglichkeit sekundenschnell Musik, Texte und Bilder abzuspielen und zu kopieren bieten eine wachsende Anzahl von Geräten der Kommunikations- und Informationstechnik, zum Beispiel MP3-Player, Computer oder Multifunktionsgeräte. Die so bezeichneten Privatkopien werden von den Anwendern auf den entsprechenden Medien (CD, DVD) oder auf den Datenspeicher ihrer Geräte (intern oder extern) gespeichert.
Folgende Geräte zur Reproduktion könnten genant werden:
Scanner,
Thermo-, Tinten- und Laserfax,
Tinten- und Laserdrucker sowie Tintenmultifunktionsgeräte,
Lasermultifunktionsgeräte/Kopierer,
CD- und DVD-Brenner,
MP3-Player,
Tonband- und Bildaufzeichnungsgeräte,
Mobiltelefone,
Ton- und Bildträger,
Digitale Medien zur Speicherung von Daten (Festplattenlaufwerk, Speicherstick etc.)
Zu den urheberrechtlich geschützten Werken zählen laut Paragraph 2 des Urheberrechtsgesetzes:

In der heutigen Informationsgesellschaft wird das Urheberrecht weltweit diesem Entwicklungsprozess angepasst. Die jeweiligen Länder erheben in Stellvertretung für die Besitzer der Rechte an künstlerischen, wissenschaftlichen und schöpferischen Werken Abgaben für die Speichermedien und Apparate, die diese Werke unkontrollierbar kopieren und verbreiten können.
Die Händler und Produkthersteller kommen für diese Abgaben für Urheberrechte auf. Jedoch regelt jedes europäische Land diese Abgabe verschieden, die Forderungen der Beträge sind unterschiedlich ebenso die Gerätekategorien für die sie gefordert werden. Neben den technologischen Neuentwicklungen werden zusätzlich immer neue Artikel zur Abgabenpflicht erhoben.
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aber auch eine große Zahl weiterer Staaten Europas und außerhalb Europas setzen auf der Grundlage der europäischen Richtlinie 2001/29/EG die neuen gesetzlichen Regelungen im Urheberrecht um. (Berliner Informationsbüro des EU-Parlaments in Deutschland: Unter den Linden 78, 10117 Berlin) Unterschiede bestehen in den Ländern allerdings bei der praktischen Umsetzung der Abgaben- und Meldepflicht und dem rechtlichen Rahmen. Entsprechend der EU-Richtlinie sind eine große Zahl der Geräte und Speichermedien zur Abgabe verpflichtet.
Basierend auf der Europäischen Richtlinie 2001/29/EG (Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Urheberrechtsaspekte und der verwandten Schutzrechte in der Informations- und Kommunikationstechnologien-Gesellschaft) kommen neue Urheberrechtsabgaben zum Endverbraucherpreis für einen Menge von Abspielgeräten und Speichermedien hinzu oder werden zuvor in den Preis eingerechnet.
Bh.-3475 F. Zimmer, Berlin